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Ab wann Buchführungspflicht

Nach den Bestimmungen des § 141 der Abgabenordnung sind nachfolgende Steuerpflichtige zur Buchführung verpflichtet. Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die

  • Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als 500.000,00 € im Kalenderjahr (nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre: 600.000 € im Kalenderjahr) oder

  • selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000,00 € oder

  • einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000,00 € im Wirtschaftsjahr   (nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre: 60.000 € im Wirtschaftsjahr) oder

  • einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 50.000,00 € im Kalenderjahr (nach dem 31.12.2015 beginnende Wirtschaftsjahre: 60.000 € im Kalenderjahr) gehabt haben.

Damit unterliegen gewerbliche Unternehmen und Land- und Forstwirte, die einen der Grenzwerte überschreiten, der steuerrechtlichen Buchführungspflicht (§ 141 AO).

 

 

Das gehört in Bewirtungsbelege!Wir sind immer für Sie da!Wir sind immer für Sie da!

Ein Geschäftsessen gehört für Ihren Chef zu den besonders angenehmen Aufgaben in seinem Arbeitsalltag.

Er hat einen gemütlichen Mittag, kann sich spendabel geben – und die Bewirtungskosten zu einem großen Teil steuerlich geltend machen. Allerdings gehört zu diesem Vergnügen auch etwas Arbeit.

Denn damit das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert, müssen sie vorschriftsmäßig dokumentiert sein. Sonst kommt es bei einer Betriebsprüfung zu vielen Nachfragen, die das Verfahren unnötig in die Länge ziehen.

Bewirtungskosten. Das ist absetzbar!
Wenn Ihr Chef einen Geschäftspartner bewirtet, kann er die Kosten zu 70 Prozent absetzen. Das Essen muss in einem Restaurant stattfinden, häusliche Einladungen können nicht geltend gemacht werden.

Wichtig ist auch, dass es sich tatsächlich um einen Geschäftspartner handelt und nicht um einen Mitarbeiter.

Als Geschäftspartner zählt jeder, zu dem Ihr Chef eine Geschäftsbeziehung unterhält bzw. plant.

Ob sie schließlich tatsächlich zustande kommt, spielt dabei keine Rolle.
Was muss auf dem Bewirtungskostenbeleg stehen?
Notieren Sie die einzelnen Gäste und den Grund des Geschäftsessens auf dem Bewirtungsbeleg. Der Beleg selbst muss maschinell erstellt sein, ein Rechnungsdatum und eine Rechnungsnummer aufweisen sowie die vollständige Anschrift und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten.

Die einzelnen Speisen und Getränke müssen separat aufgeführt sein. Auch die Netto Summe, der gültige Mehrwertsteuersatz sowie der konkrete Mehrwertsteuerbetrag dürfen nicht fehlen. Schließlich muss Ihr Chef alle Angaben handschriftlich unterzeichnen.